Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)
In Ausnahmefällen kann das 10. Schulpflichtjahr in einer außerschulischen Einrichtung abgeleistet werden. Auskünfte über solche Einrichtungen erhalten Interessierte bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
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