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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat im Oktober 2007 ein „Eckpunktepapier für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ vorgelegt.

Das Eckpunktepapier skizziert das Konzept einer Neuorganisation der sonderpädagogischen Förderung, die derzeit in Förderschulen und in Form eines integrativen Unterrichts an bestimmten allgemeinen Schulen im „Gemeinsamen Unterricht“ stattfindet.

Kernpunkt des Konzeptes der Kompetenzzentren ist die Verbesserung des Unterstützungs- und Beratungsangebotes für Kinder und Jugendliche und ihre Eltern, präventiv und unabhängig vom Förderort. Dies soll durch ein wohnortnahes Netz von Förderschulen, allgemeinen Schulen möglichst aller Schulformen sowie Einrichtungen und Diensten, vor allem aus dem Bereich der Jugendhilfe und Gesundheitsförderung, geschehen.

Der Prozess zur Konzeptentwicklung und Ausgestaltung eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung in der Pilotregion Köln-Porz ist in vollem Gange.



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